Klassische Massage
Die klassische Massage wird heutzutage weltweit von Masseuren, Physiotherapeuten und Ärzten praktiziert und ist daher eine der bekanntesten Massageformen. Das liegt unter anderem daran, dass die klassische Massage wissenschaftlich und medizinisch anerkannt ist und es keine Zweifel an ihrer Wirkung gibt.
Fußreflexzonenmassage
Die Fußreflexzonenmassage gehört zu den physiotherapeutischen Behandlungsformen. Bei diesem Verfahren wird die Fußsohle in verschiedene Areale eingeteilt, die jeweils mit einem bestimmten, ihnen zugeordneten Organ oder einer Muskelgruppe im Körper in einer Beziehung stehen.
Manuelle Lymphdrainage
Die manuelle Lymphdrainage ist eine Therapieform der physikalischen Anwendungen. Die Wirkungsweise der manuellen Lymphdrainage ist breit gefächert. So dient sie hauptsächlich als Ödem- und Entstauungstherapie geschwollener Körperregionen, wie Körperstamm und Extremitäten (Arme und Beine)..
Klangmassage
Die Klangmassage mit tibetischen Klangschalen ist eine Klangtherapie, bei der Klangschalen auf dem bekleideten Körper oder in der Gesundheitsaura platziert und mit einem Filzschlegel sanft angeschlagen werden.
Akupunktmassage
Akupunktmassage (APM) ist eine der chinesischen Akupunktur angelehnte Behandlungstechnik, die im Gegensatz zur ursprünglichen Akupunktur ohne Nadeln und damit ohne Verletzung der Haut auskommt, wodurch die Anwendung dieser Technik in vielen Ländern auch Nichtmedizinern offensteht.
Bindegewebsmassage
Spezielle Form der Reflexzonenmassage, bei der durch intensives Streichen mit den Fingerkuppen ein Zugriff auf das Unterhautbindegewebe ausgeübt wird, wodurch reflektorisch eine günstige funktionelle Beeinflussung der den massierten Körpersegmenten zugeordneten inneren Organe angestrebt wird.
Sportmassage
Die Sportmassage ist eine Ergänzung zur klassischen Massage. Hier verwendet man die Griffe der klassischen Massage sowie weitere Ergänzungsgriffe und geht auf die Bedürfnisse des Sportlers sowie die speziellen Probleme beim Sport ein.
Heilmassage
Im Jahr 2003 wurden in Österreich die Durchführungsbestimmungen zum bereits 1994(!) verabschiedeten Gesetz des Heilmasseurs erstellt und sind seit April 2003 in Kraft.
Dies besagt, dass der gewerbliche Masseur - wie bisher - nur am gesunden Menschen arbeiten darf, der bisherige Heilmasseur, der nur unter Aufsicht eines Arztes arbeiten darf, wird zum "medizinischen Masseur".