Freiberuflicher Heilmasseur - Gewerblicher (Heil-)Masseur

 Im Jahr 2003 wurden in Österreich die Durchführungsbestimmungen zum bereits 1994(!) verabschiedeten Gesetz des Heilmasseurs erstellt und sind seit April 2003 in Kraft. Dies besagt, dass der gewerbliche Masseur - wie bisher - nur am gesunden Menschen arbeiten darf, der bisherige Heilmasseur, der nur unter Aufsicht eines Arztes arbeiten darf, wird zum "medizinischen Masseur" umbenannt, und ein neues Berufsbild entsteht: der freiberufliche Heilmasseur. Die Ausbildung zu diesem neuen Beruf dauert mindestens 2830 Stunden, das entspricht 4 Semester. Um wirklich am Patienten sinnvoll arbeiten zu können, benötigt man dann auch Zusatzausbildungen, Praxiszeiten und muss sich auch auf die eine oder andere Massagetechnik spezialisieren. Der gewerbliche Masseur kann über eine Aufschulung (ca. 800 Stunden) ebenfalls diesen Status erreichen. Der freiberufliche Heilmasseur darf nach Überweisung durch den Arzt eigenverantwortlich am kranken Menschen arbeiten und - nach Lösen eines Gewerbescheines als gewerblicher Masseur - selbständig am gesunden Menschen. Die Krankenkassen übernehmen bei Zuweisung durch einen Arzt zumindest teilweise die Kosten für die Behandlung. Das bedeutet, Sie kommen mit einer Verordnung ihres praktischen Arztes oder Facharztes und können die Behandlungskosten zumindest teilweise von Ihrer Krankenkasse refundiert bekommen.